Bern, 19.7.2018. Schweizer Helikopterpiloten dürfen weiterhin bis zum 65. Altersjahr kommerzielle Passagierflüge durchführen. Die Europäische Flugsicherheitsagentur EASA hat einer erneuten Ausnahmeregelung für die Schweiz bis Januar 2020 zugestimmt. Der Branchenverband Swiss Helicopter Association hat sich damit erfolgreich dafür eingesetzt, dass Piloten ab 60 auch in Zukunft Passagiere transportieren dürfen.

Europaweit gilt die Regelung, dass Helikopterpiloten über 60 keine kommerziellen Passagierfüge durchführen dürfen. Die Schweiz ist von dieser Regelung bisher ausgenommen. Da die Ausnahmeregelung im vergangenen Januar ausgelaufen war, hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL auf Antrag der Swiss Helicopter Association SHA und gestützt auf eine entsprechende Motion der eidgenössischen Räte eine weitere Verlängerung beantragt. Diese wurde nun bis Januar 2020 gewährt.

«Die in Europa geltende Regelung ist für die Schweiz vollkommen praxisfremd und sie würde die Zwangspensionierung für zahlreiche Schweizer Piloten bedeuten», kommentiert SHA-Präsident Martin Candinas. «Es gibt keinen Grund, weshalb ein gesunder Sechzigjähriger keine Passagiere mehr befördern soll, wenn er über bewohntem Gebiet Materialtransporte oder Baumontagen fliegen darf.»  

Um die Ausnahmeregelung verlängern zu können, hatte die Schweiz zusätzliche Gesundheitskontrollen für Helikopterpiloten über 60 eingeführt. «Wir konnten aufzeigen, dass ein sicherer Flugbetrieb auch mit Piloten über 60 möglich ist.» freut sich Martin Candinas über den Entscheid.

 

Weitere Auskünfte:

Martin Candinas, Präsident SHA    Tel +41 78 841 66 86
Philip Kristensen, Geschäftsführer SHA,   Tel +41 58 796 99 60 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Christian Gartmann, Kommunikation SHA,   Tel +41 79 355 78 78 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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