IGOL hat eine Stellungnahme zum Entwurf des Bundes erstellt und speziell verlangt, dass u.a. die Besitzstandswahrung gilt für Infrastruktur Bauten, welche vor Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes erstellt wurden.

Ebenso wurde auf die raumplanerische Regel - Umnutzung kommt vor Neubau – hingewiesen, weil z.B. gemäss Aarhus-Konvention (Anhang 1, Seite 4389) der Neubau von Flugzeug Start- und Landebahnen in der Länge limitiert sind. So soll mit bestehende Pisten >2100 Meter Länge wie z.B. Dübendorf sorgsam umgegangen werden. Zudem wurde auf die systematische Benachteiligung der Luftfahrt gegenüber den anderen Verkehrsträgern hingewiesen und diesbezüglich eine Revision des Luftfahrtgesetzes verlangt.

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